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   BPatG, 17.06.2014 - 27 W (pat) 65/13   

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https://dejure.org/2014,16142
BPatG, 17.06.2014 - 27 W (pat) 65/13 (https://dejure.org/2014,16142)
BPatG, Entscheidung vom 17.06.2014 - 27 W (pat) 65/13 (https://dejure.org/2014,16142)
BPatG, Entscheidung vom 17. Juni 2014 - 27 W (pat) 65/13 (https://dejure.org/2014,16142)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 42 Abs 2 Nr 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Antenne Bayern Weihnachtstrucker/Weihnachtstrucker" - zur Kennzeichnungskraft - Dienstleistungsidentität und -ähnlichkeit - teilweise unmittelbare Verwechslungsgefahr - teilweise Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt einer selbständig ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwechslungsgefahr und Unterscheidungskraft der eingetragenen Wortmarken hinsichtlich des Grads der Ähnlichkeit der Streitmarken "Antenne Bayern Weihnachtstrucker" und "Weihnachtstrucker"

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "Antenne Bayern Weihnachtstrucker/Weihnachtstrucker" - zur Kennzeichnungskraft - Dienstleistungsidentität und -ähnlichkeit - teilweise unmittelbare Verwechslungsgefahr - teilweise Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt ein

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Antenne Bayern Weihnachtstrucker/Weihnachtstrucker" - zur Kennzeichnungskraft - Dienstleistungsidentität und -ähnlichkeit - teilweise unmittelbare Verwechslungsgefahr - teilweise Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt einer selbständig ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus BPatG, 17.06.2014 - 27 W (pat) 65/13
    Dem Begriff der Verwechslungsgefahr liegt eine Wechselwirkung zwischen allen im Einzelfall erheblichen Faktoren zugrunde, insbesondere dem Grad der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke sowie dem Grad der Ähnlichkeit zwischen den Streitmarken und zwischen den damit gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen (vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 389 - Sabèl/Puma; BGH GRUR 2006, 859, 860 - Malteserkreuz).

    Bei Identität oder Ähnlichkeit dieses selbständig kennzeichnenden Bestandteils mit einem Zeichen älteren Zeitrangs kann Verwechslungsgefahr gegeben sein, weil dadurch bei den angesprochenen Verkehrskreisen der Eindruck hervorgerufen werden kann, dass die fraglichen Waren oder Dienstleistungen zumindest aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (EuGH GRUR 2005, 1042 Rn. 31 - THOMSON LIFE; BGHZ 167, 322 Rn. 18 - Malteserkreuz I).

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 17.06.2014 - 27 W (pat) 65/13
    Bei Identität oder Ähnlichkeit dieses selbständig kennzeichnenden Bestandteils mit einem Zeichen älteren Zeitrangs kann Verwechslungsgefahr gegeben sein, weil dadurch bei den angesprochenen Verkehrskreisen der Eindruck hervorgerufen werden kann, dass die fraglichen Waren oder Dienstleistungen zumindest aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (EuGH GRUR 2005, 1042 Rn. 31 - THOMSON LIFE; BGHZ 167, 322 Rn. 18 - Malteserkreuz I).
  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 132/04

    INTERCONNECT/T-InterConnect

    Auszug aus BPatG, 17.06.2014 - 27 W (pat) 65/13
    Zwar kann geringe Kennzeichnungskraft gegebenenfalls noch eine selbständig kennzeichnende Stellung tragen (vgl. BGH GRUR 2008, 258, 261 - INTERCONNECT/T-InterConnect; GRUR 2008, 905, 908 - Pantohexal), eine schutzunfähige Angabe vermag demgegenüber keine kennzeichnende Funktion auszuüben.
  • BGH, 29.05.2008 - I ZB 54/05

    Pantohexal

    Auszug aus BPatG, 17.06.2014 - 27 W (pat) 65/13
    Zwar kann geringe Kennzeichnungskraft gegebenenfalls noch eine selbständig kennzeichnende Stellung tragen (vgl. BGH GRUR 2008, 258, 261 - INTERCONNECT/T-InterConnect; GRUR 2008, 905, 908 - Pantohexal), eine schutzunfähige Angabe vermag demgegenüber keine kennzeichnende Funktion auszuüben.
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 17.06.2014 - 27 W (pat) 65/13
    Dem Begriff der Verwechslungsgefahr liegt eine Wechselwirkung zwischen allen im Einzelfall erheblichen Faktoren zugrunde, insbesondere dem Grad der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke sowie dem Grad der Ähnlichkeit zwischen den Streitmarken und zwischen den damit gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen (vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 389 - Sabèl/Puma; BGH GRUR 2006, 859, 860 - Malteserkreuz).
  • BGH, 05.02.2009 - I ZR 167/06

    METROBUS

    Auszug aus BPatG, 17.06.2014 - 27 W (pat) 65/13
    Der Grad der Kennzeichnungskraft der Marke ist jeweils bezogen auf die konkreten Waren oder Dienstleistungen, auf die der Schutz sich bezieht, festzustellen und kann für mehrere registrierte Waren oder Dienstleistungen unterschiedlich zu bemessen sein (vgl. BGH GRUR 2009, 484 Rn. 83 - METROBUS).
  • BGH, 02.02.2012 - I ZR 50/11

    Bogner B/Barbie B

    Auszug aus BPatG, 17.06.2014 - 27 W (pat) 65/13
    Die originäre Kennzeichnungskraft einer Marke wird durch ihre Eignung bestimmt, sich unabhängig von der Benutzungslage als Unterscheidungsmittel für die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens bei den beteiligten Verkehrskreisen einzuprägen (vgl. BGH GRUR 2012, 930 Rn. 27 - Bogner B/Barbie B).
  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 122/00

    "City Plus"; Kennzeichnungskraft von Bestandteilen einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 17.06.2014 - 27 W (pat) 65/13
    Dies setzt zunächst voraus, dass der Firmenname oder ein anderer Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen als solcher erkennbar ist (BGH GRUR 2003, 880, 882 - City Plus), und Anhalt für die Verwendung verschiedener Produktkennzeichen durch den Anbieter besteht.
  • BGH, 14.03.1996 - I ZB 36/93

    "Blendax Pep"; Bedeutung des Herstellernamens in zusammengesetzten Zeichen

    Auszug aus BPatG, 17.06.2014 - 27 W (pat) 65/13
    Im Einzelfall kann die besondere Funktion eines Bestandteils als Erstmarke das  Publikum veranlassen, im Rahmen der Würdigung des Gesamteindrucks eines Zeichens den weiteren Bestandteil als Mittel zur Individualisierung bestimmter Waren oder Dienstleistungen heranzuziehen, um unter verschiedenen, aber mit derselben Erstmarke versehenen Angeboten zu unterscheiden (vgl. BGH GRUR 1996, 404 - Blendax Pep).
  • BPatG, 22.03.2012 - 30 W (pat) 71/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Universitätsmedizin Köln" - Freihaltungsbedürfnis

    Auszug aus BPatG, 17.06.2014 - 27 W (pat) 65/13
    Auch die personalisierte Wortform "Trucker" bewirkt so wenig wie andere Angaben, die nur den Funktionskreis eines beliebigen Anbieters bestimmen, eine Unterscheidung einzelner Anbieter derselben Leistungen (vgl. z.B. BPatG v. 22.03.2012, 30 W (pat) 71/11 -Universitätsmedizin Köln; BPatG v. 23. Januar 2014, 30 W (pat) 31/12 - GREEN FUTURE COMPANY).
  • BPatG, 23.01.2014 - 30 W (pat) 31/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "GREEN FUTURE COMPANY" - keine Unterscheidungskraft

  • BPatG, 15.03.2021 - 26 W (pat) 523/19

    Markenbeschwerdeverfahren - radio ROTKÄPPCHEN (Wort-Bildmarke)/Rotkäppchen

    Die jüngere Marke werde auf das kennzeichnungskräftige Markenwort "Rotkäppchen" verkürzt (vgl. BPatG 27 W (pat) 65/13 - Antenne Bayern Weihnachtstrucker/Weihnachtstrucker), dessen Sinngehalt durch die farbigen Bildelemente noch unterstrichen werde.

    Im Gegensatz zur dreiteiligen Bezeichnung des Radiosenders "Antenne Bayern Weihnachtstrucker" (BPatG 27 W (pat) 65/13), bei der eine Verkürzung auf das als Zweitkennzeichen erkennbare Element "Weihnachtstrucker" angenommen wurde, wird "ROTKÄPPCHEN" nicht als Zweitkennzeichen wahrgenommen, weil sich "radio" in Alleinstellung nicht als Erstkennzeichen eignet.

  • BPatG, 30.11.2023 - 30 W (pat) 70/21
    Soweit hingegen für die Widerspruchsmarke in Bezug auf die übrigen zu Klasse 03 registrierten Waren keine die deutlich unterdurchschnittliche Kennzeichnungskraft überwindende Benutzung belegt ist und sie daher insoweit auch nicht an Kennzeichnungskraft (etwas) gewonnen hat, kann ihr eine selbständig kennzeichnende Stellung innerhalb des angegriffenen Zeichens nicht zuerkannt werden, da ungeachtet der Frage, ob eine Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt einer selbständig kennzeichnenden Stellung bei einer letztlich nur durch die Eintragung begründeten minimalen Kennzeichnungskraft des älteren Zeichens bereits aus Rechtsgründen ausgeschlossen ist (vgl. dazu BPatG 27 W (pat) 65/13 v. 17. Juni 2014 - Antenne Bayern Weihnachtstrucker/ Weihnachtstrucker; Ströbele/Hacker/Thiering, aaO, § 9 Rdnr. 489), auch die dafür erforderlichen besonderen Umstände aus den bereits genannten Gründen fehlen.

    Eine Verwechslungsgefahr unter diesem Gesichtspunkt setzt daher identische oder eng ähnliche Waren/Dienstleistungen voraus (vgl. BPatG 25 W (pat) 52/09 v. 7. Mai 2010 - Nimm 2 Fruchtpops/fruitpop, veröffentlicht BeckRS 2010, 12027; 27 W (pat) 65/13 v. 17. Juni 2014 - Antenne Bayern Weihnachtstrucker/Weihnachtstrucker; BeckRS 2014, 1404; BPatGGRUR-RS 2002, 7546 Nr. 38 - BEAUTY REBELL; Ströbele/Hacker/Thiering, aaO., § 9 Rn. 490).

  • BPatG, 10.02.2022 - 30 W (pat) 549/20
    Eine Verwechslungsgefahr unter diesem Gesichtspunkt setzt daher identische oder eng ähnliche Waren/Dienstleistungen voraus (vgl. BPatG, 27 W (pat) 65/13 v. 17. Juni 2014 - Antenne Bayern Weihnachtstrucker/Weihnachtstrucker; BeckRS 2014, 1404; 25 W (pat) 52/09 v. 7. Mai 2010 - Nimm 2 Fruchtpops/fruitpop, veröffentlicht BeckRS 2010, 12027; Ströbele/Hacker/Thiering, aaO., § 9 Rn. 490).
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